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Leistung D · 1 · Barrierefreiheit

Barrierefrei heißt: Alle kommen ans Ziel.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für viele digitale Angebote an Verbraucher. Wir prüfen Ihre Website nach WCAG 2.2 AA, setzen die Befunde um und erstellen die Barrierefreiheitserklärung.

01Wen es betrifft

Das BFSG in drei Sätzen.

  1. 01Betroffen sind digitale Dienstleistungen an Verbraucher, etwa Online-Shops, Buchungsportale, Banken und Versicherungen.
  2. 02Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte, weniger als 2 Mio. € Umsatz) sind von der Dienstleistungspflicht ausgenommen.
  3. 03Verstöße können mit Bußgeldern bis 100.000 € geahndet werden; dazu kommt das Risiko von Abmahnungen.

Zusammenfassung ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Ob Ihr Angebot betroffen ist, klären Sie im Zweifel mit einer Rechtsberatung.

02Was wir prüfen

WCAG 2.2 AA, Punkt für Punkt.

  • 01

    Wahrnehmbar

    Alternativtexte, Untertitel, Kontraste, skalierbare Schrift, keine Information nur über Farbe.

  • 02

    Bedienbar

    Alles per Tastatur erreichbar, sichtbarer Fokus, genug Zeit, keine Blitze, klare Sprungmarken.

  • 03

    Verständlich

    Eindeutige Beschriftungen, verständliche Fehlermeldungen, vorhersehbares Verhalten.

  • 04

    Robust

    Sauberes HTML und ARIA, damit Screenreader und Hilfsmittel zuverlässig funktionieren.

03Ablauf

Vom Befund zum Nachweis.

  1. 01

    Schnellcheck

    Kostenlose automatische Analyse als erster Eindruck.

  2. 02

    Audit

    Manuelle Prüfung nach WCAG 2.2 AA mit Tastatur und Screenreader, priorisierte Befundliste.

  3. 03

    Umsetzung

    Wir beheben die Befunde – in unserem Code oder in Ihrem bestehenden System.

  4. 04

    Nachweis

    Nachprüfung und Barrierefreiheitserklärung für Ihre Website.

04Fragen

Häufig gefragt.

Reicht ein automatischer Test?

Nein. Automatische Tests finden nur einen Teil der Probleme, etwa fehlende Alternativtexte oder zu geringe Kontraste. Tastaturbedienung, verständliche Fehlermeldungen oder sinnvolle Reihenfolgen prüfen wir von Hand.

Arbeitet ihr auch an fremden Websites?

Ja. Wir prüfen und verbessern auch Websites und Shops, die mit anderen Systemen gebaut wurden, und sagen ehrlich, wo ein System an Grenzen stößt.

Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?

Ein öffentliches Dokument auf Ihrer Website, das den Stand der Barrierefreiheit, bekannte Einschränkungen und eine Kontaktmöglichkeit nennt. Wir erstellen sie als Teil der Umsetzung.

Gibt es Übergangsfristen?

Für bestimmte Bestandsverträge vor dem 28. Juni 2025 gelten Übergangsfristen bis 2030; neue Angebote müssen sofort konform sein. Im Einzelfall hilft eine Rechtsberatung.

Wie barrierefrei ist Ihre Website?

Starten Sie mit dem kostenlosen Schnellcheck oder fragen Sie direkt ein Erstgespräch an – wir sagen Ihnen, wo Sie stehen.