Werkzeug · kostenlos · Sofortergebnis
Barrierefreiheit testen. In Sekunden, ohne Anmeldung.
URL eingeben, sofort prüfen: Der Check liest den HTML-Quelltext Ihrer Seite und prüft acht Kernkriterien nach WCAG – als erste Orientierung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
01Was geprüft wird
Acht Kriterien, automatisch gemessen.
Alles, was sich zuverlässig aus dem Quelltext ablesen lässt – mit Verweis auf das jeweilige WCAG-Kriterium im Ergebnis.
LANG
Sprache der Seite
Ist das lang-Attribut gesetzt, damit Screenreader richtig aussprechen?
ALT
Alternativtexte
Haben alle Bilder ein alt-Attribut? Leeres alt für dekorative Bilder ist korrekt.
H1–H6
Überschriften
Genau eine H1 und keine übersprungenen Ebenen.
FORM
Formular-Beschriftungen
Hat jedes Eingabefeld ein zugeordnetes Label?
LINK
Links und Buttons
Haben alle Links und Buttons einen erkennbaren Namen?
ZOOM
Vergrößerung
Sperrt der Viewport das Zoomen auf Mobilgeräten?
TITEL
Seitentitel
Hat die Seite einen aussagekräftigen Titel?
MAIN
Landmarks
Gibt es main, nav und Sprunglinks zur Orientierung?
02Ablauf
Vom Schnelltest zur Konformität.
01 · Sekunden
Schnelltest
Dieser Check: acht statische Kriterien, Ergebnis sofort.
02
Audit
Manuelle Prüfung nach WCAG 2.2 AA mit Tastatur und Screenreader, priorisierte Befundliste.
03
Umsetzung
Befunde beheben und die Barrierefreiheitserklärung erstellen.
03Grenzen
Was der Check nicht prüft.
Ein guter Wert heißt nicht „BFSG-konform“. Für eine belastbare Aussage braucht es ein manuelles Audit.
- Farbkontraste – dafür muss die Seite gerendert werden.
- Inhalte, die erst per JavaScript entstehen.
- Bedienung mit der Tastatur und Fokusreihenfolge.
- Verständlichkeit von Texten und Alternativtexten.
- Unterseiten – geprüft wird nur die eingegebene Adresse.
04Fragen
Fragen zum Barrierefreiheits-Check.
Was prüft der Barrierefreiheits-Check?
Den HTML-Quelltext der eingegebenen Seite auf acht statische Kriterien: Sprachauszeichnung, Alternativtexte, Überschriften-Hierarchie, Formular-Labels, Namen von Links und Buttons, Zoom-Sperre, Seitentitel sowie Landmarks und Sprunglinks.
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Es gilt seit dem 28. Juni 2025 für viele digitale Angebote an Verbraucher. Technische Referenz ist die EN 301 549, die für Websites auf die WCAG 2.1 verweist; WCAG 2.2 gilt als aktueller Stand der Technik.
Wen betrifft das BFSG?
Unternehmen, die digitale Dienstleistungen an Verbraucher erbringen, etwa Online-Shops, Buchungsportale, Banken und Versicherungen. Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. €) sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Keine Rechtsberatung.
Reicht ein guter Wert für die BFSG-Konformität?
Nein. Der Wert zeigt statisch prüfbare Kriterien. Konformität erfordert ein vollständiges Audit mit manuellen Tests, Screenreader-Prüfung und einer Barrierefreiheitserklärung.
Werden meine Daten gespeichert?
Die geprüfte Adresse wird nicht dauerhaft gespeichert. Nur wenn Sie freiwillig Ihre E-Mail-Adresse für die Ergebnisse angeben, speichern wir Adresse und Ergebnis, um sie Ihnen zuzusenden.
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