Barrierefreie Website testen – kostenloser BFSG-Schnell-Check
URL eingeben, sofort prüfen. Der Check analysiert Ihre Website auf 8 WCAG-Kernkriterien und zeigt Ihnen, wo Handlungsbedarf besteht – kostenlos und ohne Anmeldung.
Was der Check prüft
WCAG-Kernkriterien
Wir prüfen automatisch 8 zentrale Kriterien: Sprach-Attribut, Alt-Texte, Überschriften-Hierarchie, Formular-Labels, Viewport-Zoom-Sperre, Seitentitel und Landmark-Elemente.
Sofortergebnis mit Score
Sie erhalten einen Score von 0–100 und eine Ampel-Auswertung je Prüfpunkt – mit konkreter Erklärung, was der Befund bedeutet.
BFSG-Kontext
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 für digitale Dienstleistungen und Produkte. Der Check gibt Ihnen einen ersten Überblick über Handlungsbedarf.
Für eine vollständige BFSG-Prüfung nach EN 301 549 bieten wir ein professionelles Barrierefreiheits-Audit an. Mehr zum Barrierefreiheits-Service
Jetzt kostenlos prüfen
Häufige Fragen zum Barrierefreiheits-Check
Was prüft der Barrierefreiheits-Check?
Der Check analysiert den HTML-Quelltext Ihrer Startseite auf 8 statische Kriterien: Sprachauszeichnung (<html lang>), Alt-Texte für Bilder, Überschriften-Hierarchie (H1–H6), Formular-Labels, Viewport-Zoom-Einschränkungen, Seitentitel, sowie das Vorhandensein von Skip-Links und Landmark-Elementen (<main>, <nav>).
Was prüft der Check nicht?
Der Check führt keine Farbkontrast-Analyse durch (dafür ist Rendering nötig), keine dynamischen Inhalte (JavaScript-generierter DOM), keine ARIA-Rollen-Vollprüfung und keine Tastaturbedienbarkeits-Tests. Für eine rechtssichere BFSG-Prüfung nach EN 301 549 ist eine manuelle Experten-Analyse erforderlich.
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen – darunter Webshops, Banking-Apps und Buchungsportale – die Anforderungen der EN 301 549 (technisch: WCAG 2.1 Level AA) erfüllen.
Wen betrifft das BFSG?
Das BFSG betrifft Wirtschaftsakteure, die Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten. Für Webseiten relevant sind insbesondere: Online-Shops (B2C), Banken und Kreditinstitute, Personenbeförderungsdienste, Telekommunikationsunternehmen sowie Verlags- und Mediendienste. Kleine Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende, Jahresumsatz unter 2 Mio. €) sind ausgenommen.
Reicht ein guter Score für die BFSG-Konformität?
Nein. Der Score gibt Ihnen eine erste Orientierung über statisch prüfbare Kriterien, aber BFSG-Konformität erfordert ein vollständiges Audit nach EN 301 549 inklusive manueller Tests, Screenreader-Prüfung und einer Konformitätserklärung. Wir unterstützen Sie dabei.
Werden meine Daten gespeichert?
Die analysierten URLs werden nicht dauerhaft gespeichert. Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse für den optionalen Bericht angeben, wird diese gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet und nur zur Zustellung der Ergebnisse verwendet.
Professionelle Barrierefreiheits-Umsetzung
Vom Quick-Check bis zur BFSG-konformen Website: Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – Audit, Umsetzung, Konformitätserklärung.