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Werkzeug · kostenlos · Sofortergebnis

Barrierefreiheit testen. In Sekunden, ohne Anmeldung.

URL eingeben, sofort prüfen: Der Check liest den HTML-Quelltext Ihrer Seite und prüft acht Kernkriterien nach WCAG – als erste Orientierung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Seite prüfen

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01Was geprüft wird

Acht Kriterien, automatisch gemessen.

Alles, was sich zuverlässig aus dem Quelltext ablesen lässt – mit Verweis auf das jeweilige WCAG-Kriterium im Ergebnis.

LANG

Sprache der Seite

Ist das lang-Attribut gesetzt, damit Screenreader richtig aussprechen?

ALT

Alternativtexte

Haben alle Bilder ein alt-Attribut? Leeres alt für dekorative Bilder ist korrekt.

H1–H6

Überschriften

Genau eine H1 und keine übersprungenen Ebenen.

FORM

Formular-Beschriftungen

Hat jedes Eingabefeld ein zugeordnetes Label?

LINK

Links und Buttons

Haben alle Links und Buttons einen erkennbaren Namen?

ZOOM

Vergrößerung

Sperrt der Viewport das Zoomen auf Mobilgeräten?

TITEL

Seitentitel

Hat die Seite einen aussagekräftigen Titel?

MAIN

Landmarks

Gibt es main, nav und Sprunglinks zur Orientierung?

02Ablauf

Vom Schnelltest zur Konformität.

  1. 01 · Sekunden

    Schnelltest

    Dieser Check: acht statische Kriterien, Ergebnis sofort.

  2. 02

    Audit

    Manuelle Prüfung nach WCAG 2.2 AA mit Tastatur und Screenreader, priorisierte Befundliste.

  3. 03

    Umsetzung

    Befunde beheben und die Barrierefreiheitserklärung erstellen.

03Grenzen

Was der Check nicht prüft.

Ein guter Wert heißt nicht „BFSG-konform“. Für eine belastbare Aussage braucht es ein manuelles Audit.

  • Farbkontraste – dafür muss die Seite gerendert werden.
  • Inhalte, die erst per JavaScript entstehen.
  • Bedienung mit der Tastatur und Fokusreihenfolge.
  • Verständlichkeit von Texten und Alternativtexten.
  • Unterseiten – geprüft wird nur die eingegebene Adresse.

04Fragen

Fragen zum Barrierefreiheits-Check.

Was prüft der Barrierefreiheits-Check?

Den HTML-Quelltext der eingegebenen Seite auf acht statische Kriterien: Sprachauszeichnung, Alternativtexte, Überschriften-Hierarchie, Formular-Labels, Namen von Links und Buttons, Zoom-Sperre, Seitentitel sowie Landmarks und Sprunglinks.

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Es gilt seit dem 28. Juni 2025 für viele digitale Angebote an Verbraucher. Technische Referenz ist die EN 301 549, die für Websites auf die WCAG 2.1 verweist; WCAG 2.2 gilt als aktueller Stand der Technik.

Wen betrifft das BFSG?

Unternehmen, die digitale Dienstleistungen an Verbraucher erbringen, etwa Online-Shops, Buchungsportale, Banken und Versicherungen. Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. €) sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Keine Rechtsberatung.

Reicht ein guter Wert für die BFSG-Konformität?

Nein. Der Wert zeigt statisch prüfbare Kriterien. Konformität erfordert ein vollständiges Audit mit manuellen Tests, Screenreader-Prüfung und einer Barrierefreiheitserklärung.

Werden meine Daten gespeichert?

Die geprüfte Adresse wird nicht dauerhaft gespeichert. Nur wenn Sie freiwillig Ihre E-Mail-Adresse für die Ergebnisse angeben, speichern wir Adresse und Ergebnis, um sie Ihnen zuzusenden.

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