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Barrierefreie Website: Was das BFSG verlangt
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025. Wer betroffen ist, welche WCAG-Anforderungen gelten, was bei Verstößen droht – und wie Sie Ihre Website prüfen.
7 Min. LesezeitOnur CirakogluAktualisiert

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Für viele Unternehmen heißt das: Website, Shop oder App müssen barrierefrei sein. Dieser Beitrag erklärt, wer betroffen ist, was verlangt wird und wie Sie den Stand Ihrer Website prüfen. Die konkreten Prüfpunkte stehen in der BFSG-Checkliste.
Was das BFSG ist
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und digitale Dienstleistungen so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderungen sie nutzen können – unabhängig von Sehvermögen, Hörvermögen, Motorik oder kognitiven Einschränkungen.
Wer betroffen ist
Das Gesetz zielt auf Dienstleistungen, die an Verbraucher erbracht werden:
| Bereich | Beispiele |
|---|---|
| E-Commerce | Online-Shops, Marktplätze, Buchungsportale |
| Finanzdienstleistungen | Online-Banking, Versicherungsportale |
| Telekommunikation | Mobilfunk- und Internetanbieter |
| Verkehr | Ticketbuchung, Fahrplanauskunft |
| Medien | E-Books, Streaming |
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz – allerdings nur bei Dienstleistungen, nicht bei Produkten.
Nicht direkt betroffen, aber sinnvoll: reine Unternehmenswebsites ohne Verbrauchergeschäft, B2B-Plattformen, interne Werkzeuge. Öffentliche Stellen unterliegen bereits seit 2020 eigenen Vorschriften (BITV 2.0).
Was verlangt wird
Technische Referenz ist die europäische Norm EN 301 549, die für Websites auf die WCAG 2.1, Stufe AA verweist. Die WCAG 2.2 (Oktober 2023) gilt als aktueller Stand der Technik und ist mit 2.1 kompatibel – wir prüfen deshalb nach 2.2 AA.
Die vier Grundprinzipien:
Die vier Prinzipien der WCAG
Wahrnehmbar und bedienbar
- Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos
- Kontrast mindestens 4,5:1 für Text
- Text auf 200 % vergrößerbar
- Alles per Tastatur erreichbar, Fokus sichtbar
- Keine Zeitlimits ohne Verlängerung, keine Blitze
Verständlich und robust
- Sprache der Seite im HTML angegeben
- Konsistente Navigation
- Beschriftete Formulare, klare Fehlermeldungen
- Sauberes HTML und ARIA für Hilfstechnologien
- Funktioniert mit Screenreadern
Dazu kommt eine Barrierefreiheitserklärung: ein öffentliches Dokument auf der Website, das den Stand der Barrierefreiheit, bekannte Einschränkungen und einen Kontaktweg nennt.
Was bei Verstößen droht
Die Marktüberwachungsbehörden können Nachbesserungsfristen setzen, Bußgelder bis 100.000 € verhängen und Dienste untersagen. Dazu kommt das Risiko von Abmahnungen durch Verbraucherverbände und Wettbewerber.
Wie Barrierefreiheit geprüft wird
Automatische Tests finden nur einen Teil der Probleme: fehlende Alternativtexte, zu geringe Kontraste, fehlende Labels. Kostenlose Werkzeuge sind WAVE, axe DevTools und Lighthouse. Eine erste Orientierung gibt unser Barrierefreiheits-Check, der acht statische Kriterien in Sekunden prüft.
Manuelle Prüfung ist für eine belastbare Aussage unverzichtbar: Tastaturbedienung, Fokusreihenfolge, Screenreader (NVDA, VoiceOver), verständliche Fehlermeldungen. Das leistet kein Werkzeug.
Audit: Für eine rechtssichere Einschätzung braucht es eine strukturierte Prüfung nach WCAG 2.2 AA mit dokumentierten Befunden.
Häufige Irrtümer
„Unsere Website ist responsiv, also barrierefrei.“ Responsiv heißt nur, dass die Seite auf verschiedenen Bildschirmgrößen funktioniert. Barrierefreiheit verlangt zusätzlich Tastaturbedienung, Kontraste, Screenreader-Unterstützung und mehr.
„Wir haben ein Accessibility-Overlay installiert.“ Overlay-Tools beheben die Ursachen im Code nicht und stören Screenreader-Nutzer teils aktiv. Echte Barrierefreiheit entsteht im Quelltext.
„Wir sind B2B, das betrifft uns nicht.“ Prüfen Sie genau: Sobald Verbraucher eine Dienstleistung digital abschließen können, kann das BFSG greifen.
Was das kostet
Das hängt vom Zustand der Website ab: Eine moderne, sauber gebaute Seite braucht meist Anpassungen an Kontrasten, Beschriftungen und Fokus. Ältere Systeme oder Themes mit viel Eigenlogik brauchen mehr. Wer Barrierefreiheit von Anfang an einplant, zahlt kaum Aufpreis – die Nacharbeit ist der teure Teil.
Unsere Formate stehen auf der Preisseite: Audit und Umsetzung als Festpreis nach Erstgespräch, auch für Websites, die wir nicht gebaut haben.
Häufig gestellte Fragen
Reicht ein automatischer Test?
Nein. Automatische Tests finden nur einen Teil der Probleme. Tastaturbedienung, Reihenfolgen und Verständlichkeit müssen von Hand geprüft werden.
Gilt WCAG 2.1 oder 2.2?
Die Norm verweist auf 2.1 AA. WCAG 2.2 ist abwärtskompatibel und Stand der Technik – wer 2.2 AA erfüllt, erfüllt auch 2.1 AA.
Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?
Ein öffentliches Dokument auf Ihrer Website mit Konformitätsstatus, bekannten Einschränkungen und Kontaktmöglichkeit. Wir erstellen sie als Teil der Umsetzung.
Betrifft das auch bestehende Websites?
Ja. Neue Angebote müssen sofort konform sein; für bestimmte Bestandsverträge gilt die Übergangsfrist bis 2030.
So unterstützen wir Sie
Bei headon prüfen wir Websites nach WCAG 2.2 AA mit Tastatur und Screenreader, beheben die Befunde – in unserem Code oder Ihrem bestehenden System – und erstellen die Barrierefreiheitserklärung.
Aktualisiert im September 2026: Zeitplan und Kostentabellen der ursprünglichen Fassung von 2025 entfernt; die Frist ist verstrichen, die Zahlen waren nicht belegt.